Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Theatercompany Peitz e.V.

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beziehungen zwischen der Theatercompany Peitz e.V., im weiteren Theater genannt, und Ihren Besuchern, Kunden und Partnern, im weiteren Kunden genannt, und sind Vertragsbestandteil.
Die Kartenverkaufstellen verpflichten sich, jeden Kunden beim Erwerb einer Eintrittskarte auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen.

§ 2 Eintrittskarten

Eintrittskarten für die laufende Veranstaltung können an den Vorverkaufsstellen und im Internet bis vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn erworben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an der Abendkasse nur Restkarten für die Veranstaltung des Tages erworben werden können.
An den Vorverkaufsstellen und an der Abendkasse erfolgt die Bezahlung ausschließlich in Bar.

Unter der Adresse: www.theatercompany-peitz.de stehen dem Besucher umfangreiche Informationen über die gespielten Stücke und zum Kartenerwerb zur Verfügung.
Zum Verkauf stehen für alle veröffentlichten Veranstaltungen die Plätze zur Verfügung, welche im Verkaufsprogramm eingestellt und nicht als verkauft markiert sind.
Der Käufer wählt entsprechend der Verkaufssoftware die Vorstellung und den oder die Sitzplätze aus. Die Bezahlung der Karten erfolgt ausschließlich durch das Zahlungssystem PayPal. Durch die Zahlungsbestätigung des Käufers kommt es zum Vertrag zwischen Theater und Kunde.

Der ausgedruckte Kaufbeleg (Print-Online Ticket) bzw. die an den Vorverkaufskassen erworbenen Eintrittskarten sind an der Abendkasse vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass ein Print-Online Ticket nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt werden darf. In dem Fall, dass eine Kopie an der Abendkasse auftaucht, ist nur der berechtigt die Veranstaltung zu besuchen, der als erster am Einlass sein Print-Online Ticket vorgelegt hat. Da für jede Veranstaltung nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen vorhanden ist, ist es möglich, dass die Aufführung schnell ausverkauft ist. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch für eine bestimmte Vorstellung oder für einen bestimmten Sitzplatz.

§ 3 Einlass / Beginn der Veranstaltung

Die Theatertüren öffnen in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung. Nur nach Vorlage einer gültigen Eintrittskarte erhält der Kunde Einlass.

Bei Kartenverlust wird nur Eintritt gewährt, wenn der Betreffende glaubhaft machen kann, für welchen Platz er eine Karte gekauft hatte und wenn der Kunde durch den Verkaufsvorgang eindeutig identifiziert werden kann.

Nach Beginn einer Vorstellung werden verspätete Besucher erst in der Pause in den Zuschauerraum eingelassen.

Für nicht besuchte Vorstellungen, verspätetes Eintreffen, sowie verfallene oder verloren gegangene Eintrittskarten leistet das Theater keinen Ersatz.

Der Besucher hat Anrecht auf den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz. Ein Wechsel auf einen anderen Sitzplatz ist nur mit Zustimmung oder auf Veranlassung des Einlasspersonals erlaubt.

Die Bestuhlung des Zuschauerraums wird durch das Einlasspersonal vorgenommen und darf von den Besuchern nicht verändert werden. Das Sitzen in Gängen, vor Notausgängen, auf Treppen etc. ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

§ 4 Hausrecht, Ordnung, Sicherheit

Personen kann der Besuch der Vorstellung verweigert werden, wenn Benutzungsbedingungen nicht eingehalten werden, Personalweisungen nicht Folge geleistet wird, sie andere Besucher belästigen, die Vorstellung stören oder Anlass zur Befürchtung besteht. Vom Hausrecht wird ferner Gebrauch gemacht, wenn Personen in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Weiterführend kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

Das Rauchen in allen Räumlichkeiten ist verboten. Die Hausordnung des Rathauses Peitz ist öffentlich bekannt gemacht und zu beachten. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Theaters, Aushängen und Hinweisschildern ist Folge zu leisten.

§ 5 Garderobe

Jacken, Mäntel, Schirme, große Taschen und ähnliche Gegenstände sollten mit Rücksicht auf andere Besucher im Vorraum an der Garderobe zur Aufbewahrung angehangen werden.
Für die Aufbewahrung der Garderobe wird keine Gebühr erhoben. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen wird nicht gehaftet.

§ 6 Umtausch und Rückgabe von Eintrittskarten

Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte.
Bei Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war.
Das Theater behält sich vor die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig und in zumutbarem Umfang zu ändern.

§ 7 Bild- und Tonaufnahmen

Das Fotografieren, sowie Bild- und Tonmitschnitte sind während der Vorstellung aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Zuwiderhandlungen werden durch das Theater geahndet.
Mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher müssen Telefone und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art während der gesamten Vorstellung ausgeschaltet sein.

Der Kunde erklärt mit dem Kauf der Eintrittskarte seine Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Aufführung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und oder räumliche Beschränkung vervielfältigen und veröffentlichen kann. Diese Einwilligung kann schriftlich widerrufen werden.

§ 8 Haftung / Schadensersatz

Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die den Besuchern durch eigenes Verschulden und eigene Fahrlässigkeit sowie das Nichtbefolgen der Festlegungen des Personals bzw. der Regelungen der AGB entstehen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung bzw. die Regelung, die dem Parteiwillen am Nächsten kommt in Kraft.

Dies trifft ebenso auf ungeregelte Sachverhalte zu. Diese Geschäftsbedingungen treten am 30. August 2011 in Kraft und gelten ab diesem Zeitpunkt bis zum Widerruf.

Umtausch alter Gutscheine

Gute Nachricht: Alte Gutscheine behalten ihre Gültigkeit!
Nicht so gute Nachricht: Alte Gutscheine können im neuen Ticketsystem nicht mehr eingelöst werden.